Zum Inhalt springen
ErbFormular

Erbschaftsteuererklärung · Schenkungsteuererklärung

Das Finanzamt verlangt eine Erbschaftsteuererklärung? Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Formulare.

Sie beantworten verständliche Fragen. Das Programm füllt die amtlichen Vordrucke aus, erstellt die Eingabehilfe für Mein ELSTER und rechnet die voraussichtliche Steuer mit den Rechtsgrundlagen vor.

Prüfung und Fragebogen sind kostenlos und ohne Anmeldung. Bezahlt wird erst, wenn Sie die fertigen Vordrucke herunterladen.

So sieht ein Schritt aus

Guthaben bei Banken am Todestag

Bitte geben Sie jedes Konto mit dem Stand am Todestag an, einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen.

Mantelbogen Zeile 52–56ELSTER: Hinterlassene Vermögenswerte
Warum fragen wir das?

Banken melden Konten von Verstorbenen dem Finanzamt (§ 33 ErbStG). Ihre Angaben sollten zu diesen Meldungen passen. Fordern Sie bei Ihrer Bank eine Bescheinigung über den Stand zum Todestag an.

So funktioniert es

  1. 1

    Kostenlos prüfen

    In wenigen Minuten: Steuerklasse, Freibetrag, voraussichtliche Steuer und welche Vordrucke Sie brauchen. Komplizierte Fälle erkennt das Programm vorab.

  2. 2

    Fragen beantworten

    Der Fragebogen folgt den amtlichen Vordrucken. Zu jeder Frage sehen Sie die Zeile im Formular und eine Erklärung mit Gesetzesverweis. Speichern und später weitermachen ist jederzeit möglich.

  3. 3

    Unterlagen erhalten

    Ausgefüllte Vordrucke, Eingabehilfe für Mein ELSTER, Berechnung, Begleitschreiben, Checkliste und Vorlage für eine Fristverlängerung.

Selbst ausfüllen oder ausfüllen lassen?

Beide Wege sind legitim. Wer die Erklärung von einer Kanzlei erstellen lässt, zahlt nach der Gebührenverordnung StBVV. Für einfache und mittlere Fälle ist das Selbstausfüllen mit einer guten Anleitung eine Alternative.

Vergleich Kanzlei und Software
Erklärung durch eine KanzleiErbFormular
Kosten bei 100.000 € Erwerb337,80 € bis 1.689 € zzgl. USt und Auslagen149 € (ohne Immobilie), Endpreis
Kosten bei 500.000 € Erwerb646,80 € bis 3.234 € zzgl. USt und Auslagen249 € (mit Immobilie), Endpreis
Zeitpunktnach Terminabsprache mit der Kanzleisofort, in Ihrem Tempo, mit Entwurfsspeicherung
Individuelle Beratungjanein – allgemeine Erläuterungen mit Gesetzesverweis

Gebührenrahmen 2/10 bis 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A, § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV; Gegenstandswert ist der Wert des Erwerbs vor Abzug der Schulden. Stand 04.10.2026.

Erbschaftsteuererklärung

Mantelbogen, Anlage Erwerber, Familienheim, Bedarfswerte – je nach Fall.

ab 149 €

Preise ansehen

Schenkungsteuererklärung

Auch für das Haus an die Kinder mit vorbehaltenem Nießbrauch.

ab 149 €

Schenkung erklären

Bescheid-Check

Zahlen des Bescheids mit dem Gesetz vergleichen, Einspruchsfrist berechnen.

49 €

Bescheid prüfen

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Erbschaftsteuererklärung?

Das Finanzamt setzt eine Frist von mindestens einem Monat (§ 31 Abs. 1 ErbStG). Das Datum steht im Aufforderungsschreiben. Reicht die Zeit nicht, können Sie vor Ablauf eine Verlängerung beantragen (§ 109 AO) – eine Vorlage ist im Programm enthalten.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) und Zwangsgeld (§ 329 AO) festsetzen. Wenn Sie absehbar nicht fertig werden, beantragen Sie die Verlängerung deshalb rechtzeitig und mit kurzer Begründung.

Muss ich die Erklärung abgeben, obwohl keine Steuer anfällt?

Ja. Wenn das Finanzamt Sie auffordert, ist die Erklärung auch dann abzugeben, wenn Sie meinen, dass keine Steuer entsteht. Ob Steuer anfällt, entscheidet das Finanzamt.

Was ist, wenn ich später einen Fehler bemerke?

Erkennen Sie nachträglich, dass die Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, müssen Sie das dem Finanzamt unverzüglich mitteilen (§ 153 AO). Mit dem Programm können Sie Ihre Angaben ändern und die Vordrucke neu erzeugen.

Kann ich die Erklärung über ELSTER abgeben?

Ja, in Mein ELSTER gibt es die Formulare Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung. Sie erhalten eine Liste „Feld → Wert“ zum Übertragen. Alternativ drucken Sie die ausgefüllten amtlichen Vordrucke aus und schicken sie unterschrieben an das Finanzamt.

Berät mich das Programm zu meinem Fall?

Nein. Das Programm ist eine Ausfüllhilfe: Sie machen die Angaben, das Programm setzt sie in die amtlichen Vordrucke ein und erklärt die Zeilen allgemein mit Verweis auf das Gesetz. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an eine Kanzlei.