Änderungen der Regeln und Vordrucke
Gesetze, BMF-Tabellen und Vordrucke ändern sich. Hier dokumentieren wir, welcher Stand im Programm gilt und wann wir etwas angepasst haben. Maßgebend ist immer der Stichtag Ihres Falls: Für frühere Todestage rechnet das Programm mit den damals geltenden Werten.
04.10.2026
Start mit Rechtsstand Oktober 2026
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung vom 22.06.2026; Freibeträge (§ 16), Steuersätze (§ 19) und Versorgungsfreibeträge (§ 17) unverändert seit 2010.
- Pauschbetrag für Erbfallkosten: 15.000 € für Todesfälle ab 01.01.2025, 10.300 € für frühere Todesfälle (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2, § 37 Abs. 21 ErbStG).
- Allgemeine Schulden (z. B. Pflichtteile) werden für Todesfälle seit 29.12.2020 anteilig auch steuerfreiem Vermögen zugeordnet (§ 10 Abs. 6 ErbStG i. d. F. des JStG 2020, seit 2025 § 10 Abs. 6a ErbStG).
- Erwerbsnebenkosten bei Schenkungen (Notar, Grundbuch) mindern den Erwerb voll, auch bei Nießbrauch oder Gegenleistungen; Grunderwerbsteuer ausgenommen (H E 7.4 Abs. 4 ErbStH).
- Vervielfältiger für lebenslange Nutzungen nach den BMF-Tabellen für Stichtage ab 01.01.2024 und ab 01.01.2026 (§ 14 Abs. 1 BewG).
- Baupreisindex für das Sachwertverfahren: 183,3 (2025) und 189,1 (2026) nach den BMF-Schreiben vom 20.01.2025 und 14.01.2026 (§ 190 Abs. 4 BewG).
- Bekanntgabe von Bescheiden: vierter Tag nach Aufgabe zur Post für Bescheide ab 2025, vorher dritter Tag (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO).
- Amtliche Vordrucke der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung, Ausgabe 07/2022 (Besteuerungszeitpunkt ab 01.07.2016).